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Informationen zum Nationalen Begleitausschuss GAP-Strategieplan

Mitglieder
Der Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan (BGA-NSP) besteht aus 50 Personen. Hiervon sind rund die Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Länder sowie der Bundesressorts. Die andere Hälfte der Mitglieder zählt zu Institutionen/ Verbänden aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich. In einem Interessensbekundungsverfahren wurde Ihnen zuvor die Möglichkeit gegeben, sich für die Mitgliedschaft im BGA-NSP einzubringen.
Durch das Repräsentationsprinzip wird sichergestellt, dass trotz der beschränkten Anzahl der Mitglieder einer größtmöglichen Anzahl von Institutionen und Verbänden ihre Expertise in die Begleitung und Steuerung des GAP-Strategieplans einzubringen.

Die Zusammensetzung des BGA-NSP können Sie der Geschäftsordnung in der rechten Spalte entnehmen.
Die Konstituierung des BGA-NSP ist am 16. Dezember 2022 erfolgt.

Aufgaben

Im Folgenden sind die wesentlichen Aufgaben des BGA-NSP aufgeführt (vergleiche Artikel 124 Absatz 3 und 4 GAP-SP-VO):

  • Prüfung insbesondere von

    • Fortschritten bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;
    • allen Faktoren, die die Leistung des GAP-Strategieplans beeinträchtigen, sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Fortschritte bei der Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands im Interesse der Endbegünstigten;
    • den in Artikel 58 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 aufgeführten Elemente der Ex-ante-Evaluierung sowie das Strategiedokument gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung;
    • den Fortschritten bei der Durchführung von Evaluierungen, Zusammenfassungen von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen;
    • einschlägigen Informationen im Zusammenhang mit der Leistung des GAP-Strategieplans, die das nationale GAP-Netz bereitstellt (Anmerkung: Dies umfasst auch die Steuerung der diesbezüglichen Aktivitäten der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle);
    • die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen;
    • gegebenenfalls dem Aufbau von Verwaltungskapazitäten für Behörden und Landwirte und andere Begünstigte.
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu

    • den jährlichen Leistungsberichten;
    • dem Evaluierungsplan und Änderungen an dem Plan;
    • etwaigen Vorschlägen der nationalen Verwaltungsbehörde für Änderungen des GAP-Strategieplans
    • Jahresprogramm der zukünftigen mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle.

Einzelpflichten eines Mitglieds des BGA-NSP neben der Mitarbeit bei den o.g. Prüfpflichten und bei der Erstellung von Stellungnahmen sind:

  • Regelmäßige Teilnahme an der Sitzung/den Sitzungen des BGA-NSP
  • Vertraulicher Umgang mit Beratungsinhalten
  • Tragung eventueller Kosten der Mitarbeit im BGA-NSP.

Die Erarbeitung von Stellungnahmen zu den für die Auswahl von konkreten Fördervorhaben im Bereich der 2. Säule der GAP verwendeten Methoden und Kriterien sowie weitere, im Einzelnen noch zu regelnde Aufgaben, werden von den regionalen Begleitausschüssen wahrgenommen.

Quelle und weitere Informationen zum BGA-NSP :https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan_begleitausschuss.html


Umsetzung des GAP- Strategieplans in Deutschland

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird in der Förderperiode 2023 – 2027 mit einem ergebnis- und leistungsorientierten Ansatz umgesetzt. In jährlich vorzulegenden Leistungsberichten legen die Mitgliedstaaten dar, in welchen Bereichen wieviel EU-Mittel über den GAP-Strategieplan verausgabt und inwieweit die gesetzten Ziele und Zwischenziele erreicht wurden.

Die Bürgerinformation zur Umsetzung des GAP-Strategieplans im EU-Haushaltsjahr 2023 finden Sie rechts in der Infospalte.

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