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Agrarinvestitionsförderungsprogramm Förderangebot

Zusammenfassung

Mit dieser Maßnahme werden Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben durch einen Zuschuss gefördert, z. B. tiergerechte Stallbauten oder umweltbezogene Bauvorhaben.

Ziel der Intervention

Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.

Förderinhalte

Gefördert werden bauliche Investitionen, die dem Tierschutz oder dem Umwelt-/Klimaschutz dienen.

Förderumfang min./max. Fördersätze

Die Förderhöhe beträgt

- für Investitionen zur Tierhaltung bis zu 40%,

- für bestimmte Investitionen zum Umwelt-/Klimaschutz bis zu 40%,

- für andere Investitionen bis zu 20%

des förderfähigen Investitionsvolumens.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 €. Die Förderung ist auf ein Investitionsvolumen von max. 2,0 Mio. € begrenzt.

Begünstigte/Antragsberechtigte

Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform

Sonstiges

Einzelheiten zu den Bestimmungen sowie Ansprechpartner sind auf der Homepage der LWK zu finden.

Antragstellung:

Jährlich, in digitaler Form

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

www.lwk-niedersachsen.de

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