Agrarinvestitionsförderungsprogramm Förderangebot
Zusammenfassung
Mit dieser Maßnahme werden Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben durch einen Zuschuss gefördert, z. B. tiergerechte Stallbauten oder umweltbezogene Bauvorhaben.
Ziel der Intervention
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
Förderinhalte
Gefördert werden bauliche Investitionen, die dem Tierschutz oder dem Umwelt-/Klimaschutz dienen.
Förderumfang min./max. Fördersätze
Die Förderhöhe beträgt
- für Investitionen zur Tierhaltung bis zu 40%,
- für bestimmte Investitionen zum Umwelt-/Klimaschutz bis zu 40%,
- für andere Investitionen bis zu 20%
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 €. Die Förderung ist auf ein Investitionsvolumen von max. 2,0 Mio. € begrenzt.
Begünstigte/Antragsberechtigte
Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform
SonstigesEinzelheiten zu den Bestimmungen sowie Ansprechpartner sind auf der Homepage der LWK zu finden.
Antragstellung:
Jährlich, in digitaler Form
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)