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AUKM Biodiversität Förderangebot

  Bildrechte: Pixabay user_id:153208
Blühstreifen

ZUSAMMENFASSUNG

Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen, um einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und

Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten.

Im Rahmen der Förderung wird auf freiwilliger Basis die ökologische Leistung auf landwirtschaftlichen Flächen honoriert.

Die festgelegten Bewirtschaftungsauflagen müssen über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen.


ZIEL

Durch die Teilnahme an den Fördermaßnahmen soll eine Verbesserung der Biodiversität in der Landwirtschaft erreicht werden.

FÖRDERINHALTE

Teilnehmende Landwirte erhalten eine Förderung für die Umsetzung von zielgerichteten Agrarumwelt- und Klimamaßnahme mit der Zielrichtung Biodiversität. Der Schwerpunkt liegt dabei auf 5 Teilinterventionen die jeweils spezifische AUKM anbieten:

Förderschwerpunkt AN (Ackernutzung) — nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen

Nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität auf Ackerflächen und zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten

žFörderschwerpunkt BF — Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken

Schaffung, Erhaltung und nachhaltige Verbesserung von Streifenstrukturen, von Übergangsflächen zu ökologisch sensiblen Bereichen, von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft und Verbesserung der biologischen Vielfalt auf Ackerflächen

žFörderschwerpunkt GN — nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung

Umsetzung besonders nachhaltiger und standortangepasster Bewirtschaftungsverfahren auf Dauergrünlandflächen mit dem Ziel, die natürlichen Lebensräume und damit die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln. Es soll ein besonders artenreiches Grünland geschaffen werden, dass gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche und Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist.

žFörderschwerpunkt BB — Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen

Unterstützt wird die Mahd und Beweidung von bestimmten, naturschutzfachlich wertvollen und schutzbedürftigen Biotoptypen. Hierunter fallen z.B. montane Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und mesophiles Grünland.

žFörderschwerpunkt NG — Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel

Gefördert wird der Schutz der "Nordischen Gastvögel" auf Acker- bzw. Grünlandflächen durch die Bereitstellung oder Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für durchziehende und überwinternde nordische Gastvögel sowie der Anbau bestimmter Kulturen auf dem Acker.


FÖRDERUMFANG (min./max. Fördersätze)

Betrag je ha variiert je nach Vorhabentyp

Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der ermittelten Flächengröße und den konkretenWebseite AUKM Verpflichtungen der jeweiligen Fördermaßnahme.


ANTRAGSBERECHTIGTE

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse.

SONSTIGES


Förderfähig sind landwirtschaftliche Nutzfläche in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens fünf bzw. sieben Jahre. Der Verpflichtungszeitraum beginnt mit dem 1. Januar nach der Antragstellung. Stichtag für die Stellung des Förderantrages ist jeweils der 15.05. des Jahres. Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahme nach dieser Richtlinie muss über 250 EUR/Jahr liegen (Bagatellgrenze).

Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hier

ANTRAGSTELLUNG


Jährlich.

Anträge können nur formgebunden in einer festgesetzten Zeit und für die vorgegebenen Fördermaßnahmen gestellt werden. Der Antrag ist Teil des jährlichen Sammelantrages Agrarförderung.

BEWILLIGUNGSSTELLE

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

www.lwk-niedersachsen.de




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