23-06 AUKM Klimaschutz Förderangebot
Zusammenfassung
Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation.
Ziel der Intervention
Ziel ist die Einführung oder Beibehaltung extensiver, ressourcenschonender oder besonders umweltverträglicher Anbauverfahren in Bezug auf Klimaschutz, Wasser, Böden, Luft und Biodiversität. Dazu zählen u. a. die Erhaltung des natürlichen Lebensraumes insbesondere für Flächen mit Moorboden, sowie der Erhalt naturnaher und die Wiederherstellung regenerierbarer Moore und die moor- und klimaschonende Bewirtschaftung (Moorschonender Einstau).
Förderinhalte
Was soll gefördert werden (wesentliche Fördergegenstände)?
Förderumfang min./max. Fördersätze
Moorschonender Einstau bis max. 536 Euro je ha
Dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland bis max. 2.569 Euro je ha
Begünstigte/Antragsberechtigte
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse.
Bewilligungsstelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
Sonstiges
Was sonst noch für die Intervention wichtig ist, zu wissen (gibt es Antragsstichtage oder besondere Fördervoraussetzungen/Bedingungen?).Bei den einzelnen Aspekten ggf. auf Unterschiede zwischen NI, HB und HH eingehen, so vorhanden.
Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.aum.niedersachsen.de).
Antragstellung: jährlich