AUKM Wasser Förderangebot
Zusammenfassung
Die Förderung unterstützt Betriebe des Ökologischen Landbaus bei der zusätzlichen Einführung und Beibehaltung einer gewässerschonenden Bewirtschaftung.
Ziel der Intervention
Ziel der Intervention ist der Schutz und die Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper sowie der Oberflächengewässer.
Förderinhalte
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung von besonders gewässerschonenden Bewirtschaftungsverpflichtungen im ökologischen Landbau. Zur Verbesserung der Wasserqualität gibt es eine Beschränkung der organischen N-Düngung auf 80kg Gesamtstickstoff pro Hektar. Nach dem Anbau von Leguminosen ist ein Folgefrucht anzubauen.
Förderumfang min./max. Fördersätze
96 Euro je ha
Begünstigte/Antragsberechtigte
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften und die bereits am Ökologischen Landbau teilnehmen.
Sonstiges
Was sonst noch für die Intervention wichtig ist, zu wissen (gibt es Antragsstichtage oder besondere Fördervoraussetzungen/Bedingungen?).Bei den einzelnen Aspekten ggf. auf Unterschiede zwischen NI, HB und HH eingehen, so vorhanden.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung und im ersten Verpflichtungsjahr mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebs
— in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder
— innerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten
in Bremen oder Niedersachsen liegen. Der Betrieb kann bei Einhaltung dieser Bedingungen mit seinen gesamten in Bremen oder Niedersachsen liegenden Flächen an der Fördermaßnahme teilnehmen.
Eine Zahlung wird nur für Kulturen gewährt, bei denen sich die ökologische und die konventionelle Produktion wesentlich unterscheiden und die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden können.
Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hier.
Antragstellung: jährlich
Bewilligungsstelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)