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Basisdienstleistungen Förderangebot

Zusammenfassung

Diese Vorhaben investieren in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität in ländlichen Regionen.

Ziel der Intervention

Ziel ist die Sicherung, Schaffung und Verbesserung von gut erreichbaren Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die Vorhaben tragen damit zum Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen ländlichen und urbanen Räumen bei.

Förderinhalte

Schaffung, Sicherung und Verbesserung von Einrichtungen der Grundversorgung durch Investition in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. Dazu zählen u.a. Nah/- Grundversorgung wie Dorf-/Nachbarschaftsläden, betreutes Wohnen, Sozialstationen, Jugendtreffs, Dienstleistungen zur Mobilität, Regionale Versorgungszentren, etc.

Förderumfang min./max. Fördersätze

Fördersatz bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend gilt befristet bis 31.12.2025 ein Fördersatz von 80 % für finanzschwache Kommunen.

Begünstigte/Antragsberechtigte

Gemeinden und Gemeindeverbände; Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; Natürliche Personen und Personengesellschaften

Bewilligungsstelle

Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems

Sonstiges

Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern.

Es ist ein Konzept zur Markt- und Standortanalyse einschließlich einer Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen.

Antragstellung:

Jährlich zum Stichtag 30.09.

Weitere Informationen hier: www.zile.niedersachsen.de

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