Biologische VielfaltFörderangebot
Zusammenfassung
Mit diesen Vorhaben werden nicht-produktive Investitionen (Projektförderung) zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt.
Ziel der Intervention
Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften, sowie die Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt und die Verbesserung von Ökosystemleistungen.
Förderinhalte
Gefördert wird die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen, insbesondere
· Vorhaben zum Biotop- und ,
· der Erwerb von geeigneten neuen Maschinen und Geräten zur Durchführung von Vorhaben i. S. dieser Intervention,
· der Erwerb und die Errichtung von baulichen Anlagen (z. B. Ställe, Viehunterstände), die Vorhaben i. S. dieser Intervention dienen,
· Erwerb und Pacht von naturschutzfachlich wertvollen Flächen für den Naturschutz i. S. der Zweckbestimmung dieser Intervention,
· die begleitende umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, Erstellung und Umsetzung von Konzepten der Besucherlenkung im Zusammenhang mit einem konkreten investiven Einzelvorhaben i. S. dieser Intervention sowie, Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung,
Gefördert wird ebenso die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen und Studien zur Dokumentation, z. B.:
· Ausarbeitung und Aktualisierung von Fachplanungen, z.B. Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, Pflege- und Entwicklungspläne, projektbezogene Planungen und Konzepte, Konzepte für den Biotopverbund sowie Artenschutzkonzepte,
· Bestandsaufnahmen, Effizienzkontrollen und Monitoringkonzepte für Vorhaben, die über diese Intervention gefördert werden.
Förderfähig ist auch das Management einschl. Maßnahmenplanung für Vorhaben, die über diese Intervention gefördert werden.
Förderumfang min./max. Fördersätze
80 % der förderfähigen Ausgaben
Begünstigte/Antragsberechtigte
- Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse;
- Träger von Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten;
- Träger der Naturparke, Stiftungen sowie nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände;
- Körperschaften des öff. Rechts;
- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen (eingeschränkt)
Sonstiges
Die Förderrichtlinie gilt für Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen.
Bewilligungsstelle
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
www.nlwkn.niedersachsen.de