23-06 Dorfentwicklung Förderangebot
Zusammenfassung
Diese Vorhaben investieren in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität in ländlichen Regionen.
Ziel der Intervention
Ziel ist die Sicherung, Schaffung und Verbesserung von gut erreichbaren Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die Vorhaben tragen damit zum Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen ländlichen und urbanen Räumen bei.
Förderinhalte
Schaffung, Sicherung und Verbesserung von Einrichtungen der Grundversorgung durch Investition in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. Dazu zählen u.a. Nah/- Grundversorgung wie Dorf-/Nachbarschaftsläden, betreutes Wohnen, Sozialstationen, Jugendtreffs, Dienstleistungen zur Mobilität, Regionale Versorgungszentren, etc.
Förderumfang min./max. Fördersätze
Fördersatz bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend gilt befristet bis 31.12.2025 ein Fördersatz von 80 % für finanzschwache Kommunen.
Begünstigte/Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände; Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; Natürliche Personen und Personengesellschaften
Bewilligungsstelle
Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems
Sonstiges
Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern.
Es ist ein Konzept zur Markt- und Standortanalyse einschließlich einer Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen.
Antragstellung:
Jährlich zum Stichtag 30.09.
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