23-06 Dorfentwicklung Förderangebot
Diese Vorhaben investieren in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität von Dörfern in ländlichen Regionen als Wohn-, Wirtschafts-, Erholungs-, Sozial- und Kulturraum.
Ziel ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Die Förderung investiver Projekte bedingt die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen.
Antragsberechtigte
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
Antragsstellung
Anträge für investive Vorhaben können jährlich zum Stichtag 30.09. gestellt werden.
Anträge zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen können ebenfalls jährlich gestellt werden.
Bewilligungsstelle
Ämter für regionale Landesentwicklung
Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems
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