Flurbereinigung Förderangebot
Flurbereinigungen tragen dazu bei, Landnutzungskonflikte zu lösen, die durch verschiedene gesellschaftliche Ansprüche auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen.
Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen. Konflikte unterschiedlicher Landnutzungsansprüche werden aufgelöst und flächenbeanspruchende Planungen der öffentlichen Hand werden durch Bodenordnung und Bodenmanagement begleitet. Die umweltpolitische Bedeutung und der ökologische Nutzen von Flurbereinigungsverfahren werden bei der Unterstützung von Moor- und Klimaschutzmaßnahmen deutlich.
Antragstellung
Flurbereinigungsverfahren können nicht beantragt werden, sie entstehen in einem Beratungs- und Diskussionsprozess aufgrund von Nutzungskonflikten, der vor Ort durch unterschiedliche Akteure z. B. Landwirte, Realverbände, Gemeinden, Maßnahmenträger und Verbände angestoßen wird. Ausnahmen bilden der Freiwillige Landtausch und die Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG.
Kontakt
Ämter für regionale Landesentwicklung
Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems