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Flurbereinigung Förderangebot

Zusammenfassung

Flurbereinigungen tragen dazu bei, Landnutzungskonflikte zu lösen, die durch verschiedene gesellschaftliche Ansprüche auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen.

Ziel der Intervention

Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen. Die umweltpolitische Bedeutung und der ökologische Nutzen von Flurbereinigungsverfahren werden bei der Unterstützung von Moor- und Klimaschutzmaßnahmen deutlich.

Förderinhalte

Maßnahmen zu Förderinhalten werden im Flurbereinigungsverfahren geplant, ausgearbeitet und im Wege- und Gewässerplan verbindlich festgeschrieben. Im Schwerpunkt sind dies infrastrukturelle Anpassungen.

Förderumfang min./max. Fördersätze

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung bis max. 75 %

Begünstigte/Antragsberechtigte

Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Landwirte, Realverbände, Gemeinden, Maßnahmenträger und Verbände


Sonstiges

Die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren ist ein Entwicklungsprozess aus Arbeitskreisen mit den Akteuren vor Ort, welche sich mit den örtlich vorhandenen Nutzungskonflikten auseinandersetzten.

Antragstellung:

Flurbereinigungsverfahren können nicht durch einzelne Grundeigentümer beantragt werden. Sie entstehen in einem Beratungs- und Diskussionsprozess aufgrund von bestehenden Nutzungskonflikten, die vor Ort durch verschiedene Akteure lösungs- und zielorientiert aufgearbeitet werden.

Eine Antragstellung konkreter Einzelvorhaben ist nur innerhalb eingeleiteter Verfahren möglich.

Bewilligungsstelle

Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems

Ämter für regionale Landesentwicklung
Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg, Weser-Ems

www.zile.niedersachsen.de

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