Küstenschutz Förderangebot
Durch diese Vorhaben werden Deichbaumaßnahmen im Küstenschutz finanziert. Ziel des Küstenschutzes ist die Abwehr von Naturkatastrophen und damit der Schutz der Bevölkerung und des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in den ländlichen Gebieten Bremens und Hamburgs vor Überflutung und Landverlust infolge von Sturmfluten.
Antragsberechtigte
Freie Hansestadt Bremen, Frei und Hansestadt Hamburg sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts in beiden Ländern.
Antragsstellung
Eine Antragstellung kann einmal jährlich erfolgen. Antragsfristen werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bekanntgegeben.
Bewilligungsstelle
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)