Küstenschutz Förderangebot
Zusammenfassung
Durch diese Vorhaben werden Deichbaumaßnahmen im Küstenschutz finanziert.
Ziel der Intervention
Ziel des Küstenschutzes ist die Abwehr von Naturkatastrophen und damit der Schutz der Bevölkerung und des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in den ländlichen Gebieten Bremens und Hamburgs vor Überflutung und Landverlust infolge von Sturmfluten.
Förderinhalte
a) Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich Deichverteidigungs- und Treibselräumwege,
b) Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie,
c) Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See,
d) Vorlandarbeiten vor Seedeichen bis zu einer Tiefe von 400 m,
e) Sandvorspülung,
f) Uferschutzwerke.
Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit v.g. Maßnahmen können ebenfalls gefördert werden.
Förderumfang min./max. Fördersätze
Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Begünstigte/Antragsberechtigte
Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts in beiden Ländern.
Antragstellung:
i.d.R. jährlich
Bewilligungsstelle
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)