Mehrgefahrenversicherung Förderangebot
Zusammenfassung
Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen beim Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen gegen bestimmte Risiken von Extremwetterereignissen, die aufgrund des Klimawandels vermehrt und in höherem Ausmaß auftreten können.
Ziel der Intervention
Ziel ist es, steigende Ertragsrisiken im Zusammenhang mit dem Auftreten von Wetterextremen und eine dadurch entstehende Destabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen abzufedern. Durch die finanzielle Unterstützung kann ein Beitrag zur Stärkung des betrieblichen Risikomanagements geleistet werden.
Förderinhalte
Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gelegene Flächen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Die Versicherungen können für einzelne oder mehrere Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie bei Gemüse für Möhren und Zwiebeln abgeschlossen werden. Die förderfähigen Kulturen sind der Anlage 2 der Richtlinie zu entnehmen.
Es werden nur Neuverträge gefördert. Es sind ein- und mehrjährige Versicherungsverträge förderfähig.
Förderumfang min./max. Fördersätze
Jährliche Versicherungsprämien mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die jährliche Zuwendung je landwirtschaftlichem Unternehmen wird auf 25.000 EUR begrenzt.
Begünstigte/Antragsberechtigte
Landwirtschaftliche Unternehmen, die gleichzeitig die Anforderungen des „aktiven Betriebsinhabers“ erfüllen sowie nicht nur die Flächen, sondern auch den Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen und Hamburg haben.
Bewilligungsstelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)Sonstiges
Eine klimaangepasste Bewirtschaftung, z. B. durch den Anbau klimaresistenter Kulturen kann das Risiko von Ertragsausfällen aufgrund von Wetterextremen reduzieren. Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger, die ihre Handlungsweise an den Klimawandel anpassen, sollen bevorzugt an der Fördermaßnahme partizipieren. Die Auswahl erfolgt über ein Priorisierungsverfahren, was dem eigentlichen Förderantrag vorgeschaltet ist. Hierfür wird zunächst ein Antrag auf Teilnahme gestellt, dem ein Angebot einer Versicherung beizufügen ist. Es können nur Angebote von Versicherungsunternehmen berücksichtigt werden, die zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgeschlossen haben. Die für das Priorisierungsverfahren zugrunde gelegten Maßnahmen sind in der Anlage 3 der Richtlinie aufgeführt. Aus dem Antrag auf Teilnahme und einem erfolgreich durchlaufenden Priorisierungsverfahren resultiert ein Zusicherungsbescheid, der unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an der Fördermaßnahme über die Laufzeit des Versicherungsangebotes zusichert. Danach kann der entsprechende Versicherungsvertrag geschlossen und jährlich der Förder- und Auszahlungsantrag gestellt werden.
Antragstellung:
Jährlich bis zum 15.05.
Zum Start der Fördermaßnahme kann der Antrag auf Teilnahme vom 26.08. bis zum 30.09. gestellt werden.
Direkt zur Antragstellung auf die Seite der Landwirtschaftskammer gelangen Sie hier
Hier gelangen Sie auf die Webseite des Fachreferates im Landwirtschaftsministerium
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/landwirtschaft/agrarforderung/mehrgefahrenversicherung/mehrgefahrenversicherung-fur-landwirtschaftliche-kulturen-234615.html