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Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer Förderangebot

Mit diesen Vorhaben werden Investitionen der naturnahen Gewässerentwicklung zum Schutz und zur Verbesserung des Umweltzustands der Oberflächengewässer und Meere gefördert. Der Förderzweck ist die Verbesserung bzw. die Erhaltung der Grundlagen und Qualitätsziele im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

Antragsberechtigte

Vorhabenträger des öffentlichen Rechts, Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit, natürliche Personen, Personengesellschaften,

ergänzend aus Landesmitteln, sonstige juristische Personen des privaten Rechts.

Bei der geförderten Investition handelt es sich um eine gemeinnützige bzw. im öffentlichen Interesse stehende Investition zur Verbesserung des Umwelt- und Gewässerschutzes.

Mit dem Vorhaben ist keine unmittelbare wirtschaftliche Tätigkeit des Begünstigten verbunden und werden keine Einkünfte erzielt.“



Antragsstellung

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) legt im Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde Fristen für Antragsverfahren fest. Die Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite der Bewilligungsbehörde.

Bewilligungsstelle

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

www.nlwkn.niedersachsen.de
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