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Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer Förderangebot

Zusammenfassung

Die Förderung unterstützt Vorhaben, die einer gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Interesse stehenden Investition zur Verbesserung des Umwelt- und Gewässerschutzes, dienen.

Ziel der Intervention

Mit den Vorhaben werden Investitionen der naturnahen Gewässerentwicklung zum Schutz und zur Verbesserung des Umweltzustands der Oberflächengewässer und Meere (Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer) gefördert. Hiermit sollen insbesondere die Inhalte und Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umgesetzt werden.

Förderinhalte

Folgende nicht-produktive investive Vorhaben können gefördert werden, wobei auch Kombinationen möglich sind:

Fließgewässerentwicklung:

- naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,

- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur Schaffung von auentypischen Elementen oder zur Verminderung von Stoffeinträgen,

- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren.

Seenentwicklung:

- naturnahe Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,

- Reduzierung von Stoffeinträgen (z. B. durch Verlegung von Zuläufen),

- Entschlammung,

- Verbesserung der Wasserretention.

Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer:

- Herstellung von naturnahen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, insbesondere Seegrasregeneration, sowie der Durchgängigkeit,

- Wiederherstellung einer naturnahen Tidedynamik (z. B. Herstellung von Tidepoldern),

- Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer,

- Wiederherstellung einer naturnahen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer.

Sonstige erforderliche Ausgaben im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten nicht-produktiven investiven Vorhaben (z. B. Planungen, konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, Zweckforschungen, Erwerb von Grundstücken).

Förderumfang min./max. Fördersätze

Für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse beträgt der Fördersatz 95 %, für alle anderen Vorhabenträger 100 %, max. jedoch 5.000.000 Euro je Vorhaben.

Für EU-kofinanzierte Vorhaben beträgt der Mindestschwellenwert der förderfähigen Ausgaben 50.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung.

Begünstigte/Antragsberechtigte

Vorhabenträger des öffentlichen Rechts, Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften, ergänzend aus Landesmitteln sonstige juristische Personen des privaten Rechts.


Sonstiges

Fördervoraussetzungen:

- Für das Vorhaben sind die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen.

- Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Erhaltung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung oder Erhaltung des chemischen Zustands nach der EU-WRRL oder EU-MSRL dienen.

- Das Vorhaben wird in Niedersachsen umgesetzt.

- Bei der geförderten Investition handelt es sich um eine gemeinnützige und/oder im öffentlichen Interesse stehende Investition zur Verbesserung des Umwelt- und Gewässerschutzes. Mit dem Vorhaben ist keine unmittelbare wirtschaftliche Tätigkeit des Begünstigten verbunden und es werden keine Einkünfte erzielt.



Antragstellung:

Antragsfristen werden von MU und Bewilligungsstelle festgelegt und auf der Internetseite der Bewilligungsstelle bekanntgegeben.

Bewilligungsstelle

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

www.nlwkn.niedersachsen.de
NEOG (Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer) Erläuterungstafel Druckvorlage

  NEOG EU NI.pdf

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