Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer Förderangebot
Zusammenfassung
Die Förderung unterstützt Vorhaben, die einer gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Interesse stehenden Investition zur Verbesserung des Umwelt- und Gewässerschutzes, dienen.
Ziel der Intervention
Mit den Vorhaben werden Investitionen der naturnahen Gewässerentwicklung zum Schutz und zur Verbesserung des Umweltzustands der Oberflächengewässer und Meere (Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer) gefördert. Hiermit sollen insbesondere die Inhalte und Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umgesetzt werden.
Förderinhalte
Folgende nicht-produktive investive Vorhaben können gefördert werden, wobei auch Kombinationen möglich sind:
Fließgewässerentwicklung:
- naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,
- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur Schaffung von auentypischen Elementen oder zur Verminderung von Stoffeinträgen,
- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren.
Seenentwicklung:
- naturnahe Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,
- Reduzierung von Stoffeinträgen (z. B. durch Verlegung von Zuläufen),
- Entschlammung,
- Verbesserung der Wasserretention.
Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer:
- Herstellung von naturnahen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, insbesondere Seegrasregeneration, sowie der Durchgängigkeit,
- Wiederherstellung einer naturnahen Tidedynamik (z. B. Herstellung von Tidepoldern),
- Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer,
- Wiederherstellung einer naturnahen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer.
Sonstige erforderliche Ausgaben im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten nicht-produktiven investiven Vorhaben (z. B. Planungen, konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, Zweckforschungen, Erwerb von Grundstücken).
Förderumfang min./max. Fördersätze
Für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse beträgt der Fördersatz 95 %, für alle anderen Vorhabenträger 100 %, max. jedoch 5.000.000 Euro je Vorhaben.
Für EU-kofinanzierte Vorhaben beträgt der Mindestschwellenwert der förderfähigen Ausgaben 50.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung.
Begünstigte/Antragsberechtigte
Vorhabenträger des öffentlichen Rechts, Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften, ergänzend aus Landesmitteln sonstige juristische Personen des privaten Rechts.
Sonstiges
Fördervoraussetzungen:
- Für das Vorhaben sind die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen.
- Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Erhaltung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung oder Erhaltung des chemischen Zustands nach der EU-WRRL oder EU-MSRL dienen.
- Das Vorhaben wird in Niedersachsen umgesetzt.
- Bei der geförderten Investition handelt es sich um eine gemeinnützige und/oder im öffentlichen Interesse stehende Investition zur Verbesserung des Umwelt- und Gewässerschutzes. Mit dem Vorhaben ist keine unmittelbare wirtschaftliche Tätigkeit des Begünstigten verbunden und es werden keine Einkünfte erzielt.
Antragstellung:
Antragsfristen werden von MU und Bewilligungsstelle festgelegt und auf der Internetseite der Bewilligungsstelle bekanntgegeben.
Bewilligungsstelle
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
www.nlwkn.niedersachsen.de