Ökologischer Landbau Förderangebot
Zusammenfassung
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren.
Ziel der Intervention
Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebens-raums.
Förderinhalte
Was soll gefördert werden (wesentliche Fördergegenstände)?
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren, sowie die grundwasserschonende Bewirtschaftung zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums.
Förderumfang min./max. Fördersätze
Prämie je ha variiert nach Anbauverfahren (Ackerfläche, Dauergrünland, Gemüsebau und Dauerkulturen) und ob der Betrieb Umsteller oder Beibehalter ist.
Begünstigte/Antragsberechtigte
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften
Sonstiges
Was sonst noch für die Intervention wichtig ist, zu wissen (gibt es Antragsstichtage oder besondere Fördervoraussetzungen/Bedingungen?).Bei den einzelnen Aspekten ggf. auf Unterschiede zwischen NI, HB und HH eingehen, so vorhanden.
Förderfähig ist landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Im gesamten Betrieb ist ein ökologisches Anbauverfahren einzuführen oder beizubehalten, dass der Verordnung (EU) 2018/848 in der jeweils geltenden Fassung entspricht. Spätestens einen Monat nach Beginn der Verpflichtung muss sich die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger für die gesamte Dauer der Verpflichtung dem Kontrollverfahren nach der Verordnung (EU) 2018/848 in der jeweils geltenden Fassung unterstellen.
Jegliche Anforderungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM) nachzulesen.
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hier.
Bewilligungsstelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)