Sommerweidehaltung Förderangebot
Mit diesem Vorhaben wird die Einführung oder Beibehaltung eines besonders tiergerechten Haltungsverfahrens für Milchkühe gefördert. Neben der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen und des Tierwohls, trägt die Weidehaltung zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität und der Kulturlandschaftstypen des Grünlands bei.
Antragsberechtigte
Milcherzeuger mit Betriebssitz und Stall in Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg
Antragsstellung
Anträge können nur formgebunden in einer festgesetzten Zeit und für die vorgegebenen Fördermaßnahmen gestellt werden. Der Antrag ist Teil des jährlichen Sammelantrages Agrarförderung.
Detaillierte Informationen, Richtlinie und Merkblatt zu der Förderung können unter www.ml.niedersachsen.de/sommerweide/ abgerufen werden.
Bewilligungsstelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)