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Sommerweidehaltung Förderangebot

Zusammenfassung

Mit diesem Vorhaben wird die Einführung oder Beibehaltung eines besonders tiergerechten Haltungsverfahrens für Milchkühe gefördert.

Ziel der Intervention

Ziel der Fördermaßnahme ist die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierwohls in der Nutztierhaltung. Die Weidehaltung der Milchkühe soll als tiergerechte Haltungsform gesichert werden. Sie leistet einen zentralen Beitrag zum Tierwohl, der über die Anforderungen des gesetzlichen Tierschutzes hinausgeht. Durch die tägliche Weidehaltung wird den Tieren ein artgerechtes Verhalten auf der Fläche und in der Herde ermöglicht. Außerdem hat eine maßvolle Beweidung positive Effekte auf Vögel und andere Tierarten und dient damit der Förderung und dem Erhalt der Biodiversität. Des Weiteren trägt die Fördermaßnahme zur Stabilisierung des Natur- und Wasserhaushalts und Erhalt der Kulturlandschaftstypen des Grünlandes bei.

Förderinhalte

Die Zuwendung wird gewährt für die täglich mindestens sechs stündige Weidehaltung aller im Betrieb gehaltenen Milchkühe im Zeitraum ab dem 16. Mai bis einschließlich 15. September im Verpflichtungsjahr. Ausgenommen hiervon sind Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, kurzzeitige produktionstechnisch oder seuchenhygienisch bedingte Abweichungen sowie andere besondere Umstände unter Berücksichtigung des Einzelfalles. Eine Dokumentation dieser Ausnahmen ist verbindlich, ggf. sind vorherige Anzeigen/Anträge bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Als Milchkühe im Sinne der Fördermaßnahme gelten weibliche Rinder mit mindestens einer Kalbung einer Milchkuhrasse.

Förderumfang min./max. Fördersätze

Die Zuwendung beträgt 75 EUR je Großvieheinheit (GVE) für konventionelle und 51 EUR je GVE für Ökologische Betriebe. Die Berechnung der Förderung erfolgt auf Grundlage der in Hi-Tier gemeldeten Daten.

Begünstigte/Antragsberechtigte

Milcherzeuger mit Betriebssitz und Stall in Niedersachsen und der freien Hansestadt Hamburg


Sonstiges

Ein besonderes Landesinteresse an der Durchführung der Fördermaßnahmen besteht, weil mit der Förderung der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Nutztieren ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der niedersächsischen Nutztierstrategie gegeben wird.

Antragstellung:

Der Antrag ist Bestandteil des Sammelantrages (ANDI) und muss jährlich bis spätestens zum 15. Mai eingereicht werden. Mit der Antragstellung ist die Eigenschaft als Milcherzeuger nachzuweisen.

Hier geht es zur Webseite Sommerweidehaltung.


Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

www.lwk-niedersachsen.de

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