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Tierwohl Förderangebot

Mit diesen Vorhaben soll ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der Niedersächsischen Nutztierstrategie gegeben werden. Die Vorgaben der Förderung gehen deutlich über die gesetzlichen Regelungen und Standards hinaus. Es werden Betriebe mit besonders tiergerechter Schweinehaltung gefördert, die insbesondere auf ein Fixieren der Sauen oder ein Kupieren der Schwänze bei Ferkeln und Mastschweinen verzichten.

Antragsberechtigte

Betriebe mit Schweinehaltung in Niedersachsen.

Antragsstellung

Der Antrag ist jährlich bis zum 15. Mai zu stellen. Detaillierte Informationen, Antragsformulare und Merkblätter zu den Förderungen können unter www.tierwohl.niedersachsen.de abgerufen werden.

Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

www.lwk-niedersachsen.de

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