Wissenstransfer Förderangebot
Ziele der Intervention, Förderinhalte und Ausgestaltung
Zusammenfassung
Die Förderung unterstützt gezielte Bildungsmaßnahmen für Berufstätige in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau.
Ziel der Intervention
Ziel ist die Stärkung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Unternehmer*innen und Beschäftigten sowie zukünftigen Beschäftigten, darüber hinaus die Qualifizierung von Ausbilder*innen für Dorfmoderator*innen
Förderinhalte
Was soll gefördert werden (wesentliche Fördergegenstände)?
Lehrgänge,
Workshops,
Coachings
Exkursionen und Betriebsbesuche
Förderumfang min./max. Fördersätze
60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Begünstigte/Antragsberechtigte
Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaften), öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit die berufsbezogene Qualifizierung sowie der Wissensaustausch gehört.
Sonstiges
Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie das Angebot für den Wissenstransfer sind auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen durchzuführen.
Anwendung der Vereinfachten Kostenoptionen (VKO) gemäß Artikel 83 Abs. 1 Buchst. B
Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je zuwendungsfähigem Teilnehmenden und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit 18 EUR, maximal werden 180 EUR pro Maßnahmen-Tag angesetzt.
Antragstellung:
3 Stichtage/Jahr
zum 1. Februar des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. April des Kalenderjahres beginnen sollen,
zum 1. Juni des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. August des Kalenderjahres beginnen sollen und
zum 1. Oktober des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. Dezember des Kalenderjahres beginnen sollen.
Bewilligungsstelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)