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Wissenstransfer Förderangebot

Ziele der Intervention, Förderinhalte und Ausgestaltung

Zusammenfassung

Die Förderung unterstützt gezielte Bildungsmaßnahmen für Berufstätige in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau.

Ziel der Intervention

Ziel ist die Stärkung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Unternehmer*innen und Beschäftigten sowie zukünftigen Beschäftigten, darüber hinaus die Qualifizierung von Ausbilder*innen für Dorfmoderator*innen

Förderinhalte

Was soll gefördert werden (wesentliche Fördergegenstände)?

Lehrgänge,

Workshops,

Coachings

Exkursionen und Betriebsbesuche

Förderumfang min./max. Fördersätze

60% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Begünstigte/Antragsberechtigte

Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaften), öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, zu deren Aufgabe nach Satzung oder Tätigkeit die berufsbezogene Qualifizierung sowie der Wissensaustausch gehört.


Sonstiges

Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie das Angebot für den Wissenstransfer sind auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen durchzuführen.

Anwendung der Vereinfachten Kostenoptionen (VKO) gemäß Artikel 83 Abs. 1 Buchst. B

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je zuwendungsfähigem Teilnehmenden und zuwendungsfähiger Unterrichtseinheit 18 EUR, maximal werden 180 EUR pro Maßnahmen-Tag angesetzt.

Antragstellung:

3 Stichtage/Jahr

zum 1. Februar des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. April des Kalenderjahres beginnen sollen,

zum 1. Juni des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. August des Kalenderjahres beginnen sollen und

zum 1. Oktober des Kalenderjahres für Maßnahmen, die ab dem 1. Dezember des Kalenderjahres beginnen sollen.


Bewilligungsstelle

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

www.lwk-niedersachsen.de

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