Erster Änderungsantrag GAP-Strategieplan
Am 29. September 2023 wurde der erste Antrag zur Änderung des GAP-Strategieplans bei der Europäischen Kommission eingereicht. Er wurde von der Europäischen Kommission am 29. November 2023 genehmigt. Der GAP-Strategieplan (Version 3.1) bildet die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
Quelle: BMEL.de
Hier gelangen Sie zur aktuellen Version des GAP-Strategieplans