- LEADER
- Basisdienstleistungen
- Dorfentwicklung
- AUKM Klimaschutz
- AUKM Biodiversität
- AUKM Wasser
- Ökologischer Landbau
- Sommerweidehaltung
- Wissenstransfer
- Hochwasserschutz
- Küstenschutz
- Mehrgefahrenversicherung
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm
- Gewässerschutzberatung
- Europäische Innovationspartnerschaft Agri
- Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer
- Flurbereinigung
- Biologische Vielfalt
- Einzelbetriebliche Beratung
- Tierwohl
Allgemeine Informationen zu KLARA 2023-2027
KLARA 2023-2027
Alle Mitgliedsstaaten der EU haben für die neue Förderperiode 2023 bis 2027 erstmals einen Nationalen GAP-Strategieplan entwickelt. In Deutschland wurde dieser Strategieplan gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.
Den Bereich der sogenannten 2. Säule, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, haben die Länder ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt. Dabei haben alle drei Länder mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen ihre länderspezifischen Bedarfe adressiert. Nach der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission hat die Förderung zum 01.01.2023 begonnen.
Die Schwerpunkte der Förderung KLARA
Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auf Interventionen mit diesen Zielsetzungen werden mehr als die Hälfte der vorhandenen ELER-Mittel entfallen. Hierzu zählen investive Förderungen wie die Gewässerschutz- und Gewässerentwicklung oder die Intervention Biologische Vielfalt, aber auch Bewirtschaftungsverpflichtungen sowie Beratungs- und Kooperationsmaßnahmen. Dem Schutz von Mooren und Moorböden wird dabei ein wichtiger Stellenwert eingeräumt. Erstmals wird es ein gezieltes AUKM-Angebot für den Moorschutz sowie Moorschutzkooperationen und einen moorschutzbezogenen Förderschwerpunkt im investiven Naturschutz geben. Auch die Klimafolgenanpassung spielt mit der Finanzierung des Küstenschutzes bzw. des Hochwasserschutzes im Binnenland eine bedeutende Rolle.
Die flächenbezogene Ökolandbauförderung wird deutlich ausgebaut. Weitere Mittel stehen für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Weiterbildungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die Innovationsmaßnahme EIP-Agri zur Verfügung. Neu ist in Niedersachsen und Hamburg die Förderung der Sommerweidehaltung. Der Einstieg in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen unterstützt Betriebe in ihrem Risikomanagement.
Die Stärkung der ländlichen Räume bleibt in Niedersachsen weiter ein wichtiger Förderbereich. Insbesondere wird der LEADER-Ansatz ausgebaut, der zukünftig flächendeckend in Niedersachsen zur Anwendung kommen soll. In Hamburg werden Mittel für eine länderübergreifende Kooperation mit einer niedersächsischen LEADER-Region vorgesehen. Daneben ermöglichen in Niedersachsen die Interventionen Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen eine zukunftsfähige Gestaltung der ländlichen Grundversorgung und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Flurbereinigung dient dazu, Landnutzungskonflikte zu lösen. Auch hier stehen Umwelt- und Klimaziele im Fokus.
Der indikative Finanzplan der drei Länder lässt sich der anliegenden Tabelle entnehmen.