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Wir stellen vor: KLARA 2023-2027

KLARA 2023-2027

Alle Mitgliedsstaaten der EU haben für die neue Förderperiode 2023 bis 2027 erstmals einen Nationalen GAP-Strategieplan entwickelt. In Deutschland wurde dieser Strategieplan gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.

Den Bereich der sogenannten 2. Säule, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, haben die Länder ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt. Dabei haben alle drei Länder mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen ihre länderspezifischen Bedarfe adressiert. Nach der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission soll die Förderung zum 01.01.2023 beginnen.

Die Schwerpunkte der Förderung KLARA

Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Auf Interventionen mit diesen Zielsetzungen werden mehr als die Hälfte der vorhandenen ELER-Mittel entfallen. Dem Schutz von Mooren und Moorböden wird dabei ein wichtiger Stellenwert eingeräumt. Erstmals wird es ein gezieltes AUKM-Angebot für den Moorschutz sowie Moorschutzkooperationen und einen moorschutzbezogenen Förderschwerpunkt im investiven Naturschutz geben. Auch die Klimafolgenanpassung spielt mit der Finanzierung des Küstenschutzes bzw. des Hochwasserschutzes im Binnenland eine bedeutende Rolle.

Die flächenbezogene Ökolandbauförderung wird deutlich ausgebaut. Weitere Mittel stehen für die Unterstützung von Transformationsprozessen in der Landwirtschaft hin zu nachhaltigerem Wirtschaften durch Investitions-, Beratungs-, Kooperations- und Tierwohlmaßnahmen sowie die EIP-Agri zur Verfügung. Zu den Tierwohlmaßnahmen gehört in Niedersachsen und Hamburg zukünftig auch die neue Intervention der Sommerweidehaltung. Der Einstieg in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen unterstützt Betriebe in ihrem Risikomanagement.

Die Stärkung der ländlichen Räume bleibt in Niedersachsen weiter ein wichtiger Förderbereich. Insbesondere wird der LEADER-Ansatz ausgebaut, der zukünftig flächendeckend in Niedersachsen zur Anwendung kommen soll. In Hamburg werden Mittel für eine länderübergreifende Kooperation mit einer niedersächsischen LEADER-Region vorgesehen. Daneben ermöglichen in Niedersachsen die Interventionen Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen eine zukunftsfähige Gestaltung der ländlichen Grundversorgung und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Die geplanten Förderinhalte

Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM): Das Angebot von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen leistet Beiträge zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung von Wasser, Boden und Luft, zum Schutz der Biodiversität, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Viele bewährte Fördermaßnahmen werden fortgeführt. Zum Teil sind Anpassungen an die neuen Regelungen der 1. Säule der GAP (Konditionalität und Ökoregelungen) notwendig. Neu hinzu kommen insbesondere Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Moorbodenschutzes.

Ökolandbau: Die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus werden gefördert. Die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln ist in der Vergangenheit stetig gestiegen und konnte aus heimischer Erzeugung nicht gedeckt werden. Die Ausweitung des Ökolandbaus in Niedersachsen wurde bei der Vereinbarung zum Niedersächsischem Weg festgelegt.

Tierwohl: Eine Fortentwicklung der Tierwohlmaßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Schweinen wird umgesetzt. Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungen auf Bundesebene zum Umbau der Tierhaltung sind zu berücksichtigen.

Sommerweidehaltung: Die Sommerweidehaltung wird als neue Tierwohlmaßnahme für Milchkühe gefördert. Für die Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung ist eine gekoppelte Prämie auf Bundesebene aus der 1. Säule vorgesehen.

Risikomanagement: Der Einstieg in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ist geplant. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe und der Ausstieg aus Nothilfen (z. B. Dürre- oder Hochwasserhilfen von Bund und Ländern). Das Risikomanagement gewinnt für die Betriebe an Bedeutung, denn einerseits nehmen Witterungsrisiken zu, andererseits nimmt die Einkommensstabilisierung mittels Direktzahlungen immer mehr ab, da diese im Laufe der Jahre zurückgehen.

Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV): Diese Maßnahme greift das bisherige Förderangebot der verschiedenen investiven Naturschutzfördermaßnahmen auf und fasst diese zusammen. Künftig sollen auch Vorhaben zum Moorschutz und zum Moormanagement außerhalb der Kulisse Natura 2000/ NSG/ Großschutzgebiete finanziert werden. Ziel ist die Verbesserung der Ökosystemdienstleistungen (Klimaschutz, Schutz von Gewässern und Boden).

Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege (NUK): Die bisherige Fördermaßnahme „Landschaftspflege und Gebietsmanagement“ wird erweitert um die Förderung der Zusammenarbeit in Moorgebieten. Es geht um die Einrichtung von Gebietskooperationen zur Umsetzung eines gebietsbezogenen Wassermanagements und zur Verwirklichung von moorschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG): Die bisherigen Maßnahmen Fließgewässerentwicklung, Seenentwicklung und Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer werden zusammengeführt. Die Intervention dient der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie der Umsetzung von Natura 2000.

Hochwasserschutz im Binnenland: Die bisherige Maßnahme wird fortgeführt. Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotential zu schützen. Außerdem sollen Folgen von Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

Küstenschutz:
In Folge des Klimawandels kommt es zu einem steigenden Meeresspiegel, der zu erhöhten Anforderungen an den Küstenschutz führt. Daher wird diese Maßnahme weiterhin angeboten. Bei Küstenschutzinvestitionen sind die Grundsätze der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zu beachten.

Gewässerschutzberatung: Die Maßnahme wird in der neuen Förderperiode fortgesetzt und ausgebaut. Die Zielsetzung besteht darin, Belastungen des Grund- und Oberflächenwassers und des Trinkwassers zu reduzieren.

Flurbereinigung: Über die Änderung der Auswahlkriterien sollen bei den Flurbereinigungsverfahren zukünftig Umwelt- und Klimaverfahren bevorzugt berücksichtigt werden. Im Rahmen der Flurbereinigung sind Wegebaumaßnahmen weiter möglich.

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Bei der Agrarinvestitionsförderung stehen Tierwohl, Klima- und Umweltschutz weiter im Fokus. Neben dem ELER bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes, die in der Finanzplanung berücksichtigt wurden. Konkurrierende Fördertatbestände von Bund und Land werden so vermieden.

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung: Diese Interventionen dienen der nachhaltigen Weiterentwicklung und Attraktivität ländlicher Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum. Die Sicherstellung der infrastrukturellen Grundversorgung wird unterstützt. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) und der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung liefern ergänzende Mittel in erheblichem Umfang.

LEADER: Die Intervention LEADER wird in ausgewählten Regionen umgesetzt, die künftig nahezu die gesamte niedersächsische Landesfläche abdecken. Sie ermöglicht auf der Basis von Regionalen Entwicklungskonzepten ein breites Portfolio von Förderinhalten und die Einbindung der örtlichen gesellschaftlichen Gruppen bei der Förderung der ländlichen Entwicklung. Das Bottom-up-Prinzip wird dabei konsequent umgesetzt. Die LEADER-Regionen entscheiden über die Auswahl von Vorhaben.

Europäische Innovationspartnerschaft Agri (EIP Agri): Es werden kooperative Innovationsprojekte gefördert, die Impulse für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft leisten. Die Intervention soll einen verbesserten Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis ermöglichen.

Wissenstransfer: Über gezielte Bildungsmaßnahmen soll die berufliche Qualifikation der Menschen im ländlichen Raum, die in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau tätig sind, gestärkt werden.

Einzelbetriebliche Beratung: Ziel dieser Intervention ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Auch die Verbesserung des Tierschutzes und Tierwohls wird berücksichtigt. Mit der Beratung erhalten die Betriebe eine konkrete Unterstützung bei der Bewältigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen.

Der indikative Finanzplan der drei Länder lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

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